- unterversichern
- ụn|ter|ver|si|chern (zu niedrig versichern)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
unterversichern — ụn|ter|ver|si|chern 〈V. tr.; hat〉 mit einer geringeren Summe als dem Wert des versicherten Gegenstandes versichern; Ggs überversichern ● Hausrat, ein Haus unterversichern * * * ụn|ter|ver|si|chern <sw. V.; hat: etw. mit einer Summe versichern … Universal-Lexikon
Unterversicherung — Ụn|ter|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung unter dem Wert des versicherten Gegenstandes; Ggs Überversicherung * * * Ụn|ter|ver|si|che|rung, die; , en: 1. das Unterversichern. 2. das Unterversichertsein. * * * Unterversicherung, der Tatbestand … Universal-Lexikon
unter- — 1un|ter [ʊntɐ] <adjektivisches Präfixoid>: weniger als üblich, nötig, zu wenig in Bezug auf das im Basiswort Genannte: unterdurchschnittlich; untergewichtig; <oft in Verbindung mit dem 2. Partizip> unterbelegt; unterbeschäftigt;… … Universal-Lexikon
überversichern — über|ver|si|chern 〈V. tr.; hat〉 etwas od. sich überversichern eine Überversicherung für etwas od. sich abschließen; Ggs unterversichern * * * über|ver|si|chern <sw. V.; hat: (für jmdn., sich, etw.) eine ↑ Überversicherung (2) abschließen:… … Universal-Lexikon